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AGB der Mega-Kart Norderstedt GmbH

1.1 Unsere Vertragspartner werden nachfolgend als Auftraggeber, die Mega-Kart Norderstedt GmbH als Auftragnehmer bezeichnet, ohne dass dies die rechtliche Einordnung der Vertragsbeziehungen präjudiziert.

1.2 Die nachstehenden Bedingungen sind Bestandteil sämtlicher Verträge, die zwischen Auftraggeber und dem Mega-Kart Norderstedt abgeschlossen werden, ohne dass es eines Widerspruchs vom Mega-Kart Norderstedt gegen etwaige vom Auftraggeber gemachte Einschränkungen bedarf. Im übrigen gelten die gesetzlichen Bestimmungen.

1.3 Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftraggebers und weitere Vereinbarungen sowie Änderungen und Nebenabreden sind nur soweit gültig, wie Mega-Kart Norderstedt sich damit ausdrücklich und schriftlich einverstanden erklärt hat.

2. Angebot und Vertragsabschluss

2.1 Nur schriftliche Vertragserklärungen vom Mega-Kart Norderstedt, insbesondere Leistungsangebote und Angebotsannahmen, verpflichten der Mega-Kart Norderstedt. Mündliche Vereinbarungen bedürfen zu ihrer Verbindlichkeit der schriftlichen Bestätigung durch die Mega-Kart Norderstedt GmbH. Irrtümer sind ausdrücklich vorbehalten.

2.2 Ein Vertragsabschluss kommt zustande, wenn dieser schriftlich niedergelegt und der Vertrag rechtswirksam per Email bestätigt wurde.

2.3 Der Auftraggeber verpflichtet sich, der Mega-Kart Norderstedt GmbH so früh wie möglich über alle Änderungen des zeitlichen Ablaufs und/oder die Personenzahl zu informieren. Alle Vertragsänderungen und neuen Angebote sind schriftlich abzufassen und zu bestätigen.

2.4 In Fällen des Rücktritts vom Vertrag gilt folgende Berechnung:

  • Ab dem 21. Tag vor Veranstaltungsbeginn werden 30% des gesamten Angebotspreises fällig.
  • Ab dem 14. Tag vor Veranstaltungsbeginn werden 50% des gesamten Angebotspreises fällig.
  • Ab dem 7. Tag vor Veranstaltungsbeginn werden 70% des gesamten Angebotspreises fällig.
  • Ab einem Tag vor Veranstaltungsbeginn, werden in jedem Fall 100% des Angebotspreises fällig.

3. Leistungsumfang

Zu den Leistungen des Auftragnehmers zählen insbesondere alle Sach- und Dienstleistungen, die zur Durchführung der in Auftrag gegebenen Veranstaltung erforderlich sind. Der genaue Gegenstand der Leistung ergibt sich aus dem zwischen den Parteien geschlossenen Vertrag. Bei Nichteinhaltung des Vertrages werde Stornogebühren gemäß 2.4 fällig.

3.1 Alle für die Durchführung des Auftrages erforderlichen und vom Mega-Kart Norderstedt bei außerhaus Veranstaltungen angelieferten Gegenstände und Materialien mit Ausnahme der Lebensmittel und Getränke stehen und bleiben im Eigentum vom Mega-Kart Norderstedt und müssen unverzüglich nach Beendigung der Veranstaltung an den durchführenden Veranstaltungsleiter zurückgegeben werden. Fehlmengen werden nach Rückgabe und Prüfung der restlichen Gegenstände nach Satz 1 zu Wiederbeschaffungspreisen dem Auftraggeber in Rechnung gestellt. Getränke, die auf Kommissionsbasis geliefert werden, werden nur dann zurückgenommen, wenn die Behältnisse weder angebrochen noch beschädigt sind.

4. Lieferzeit

4.1 Die in der jeweilig gesondert getroffenen Vereinbarung angegebenen Liefer- und Leistungstermine sind grundsätzlich verbindlich.

4.2 Der Mega-Kart Norderstedt wird jedoch von der Lieferverpflichtung frei, wenn Mega-Kart an der Erfüllung ihrer Verpflichtung durch den Eintritt von unvorhersehbaren außergewöhnlichen Umständen gehindert wird, die es trotz der nach den Umständen des Falles zumutbaren Sorgfalt nicht abwenden konnte, z.B. bei höherer Gewalt, Betriebsstörungen wie Streik oder Aussperrung, behördlichen Eingriffen, Verzögerung in der Anlieferung wesentlicher Rohstoffe usw., und wenn durch die oben angegebenen Umstände die Lieferung oder Leistung unmöglich wird. Bei allen angegebenen Hinderungsgründen ist es unerheblich, ob sie beim Auftraggeber oder beim Mega-Kart Norderstedt entstehen.

4.3 Wird der Mega-Kart Norderstedt von der Liefer- und Leistungsverpflichtung frei, so entfallen etwaige hieraus hergeleitete Schadensersatzansprüche und Rücktrittsrechte des Auftraggebers.
Der Auftraggeber ersetzt dem Mega-Kart Norderstedt alle zur Durchführung des Auftrages erforderlichen Kosten, die bis zu dem Zeitpunkt entstanden sind, in dem Mega-Kart Norderstedt gemäß Ziff. 4.2 von der Leistung frei wird.

5. Zahlung, Verzug, Aufrechnung

5.1 Der offene Saldo der Schlussrechnung ist unverzüglich ohne Abzug nach Erhalt der Rechnung fällig.

5.2 Bei Zahlungsverzug werden Zinsen i. H. v. 5% über dem jeweils gültigen Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank berechnet. Die Geltendmachung eines weitergehenden Schadens bleibt hiervon unberührt.

5.3 Eine Aufrechnung mit Gegenansprüchen des Kunden ist nur möglich, soweit es sich um unbestrittene oder rechtskräftig festgestellte Forderungen handelt.

6. Beanstandungen

6.1 Beanstandungen sind unverzüglich mündlich dem ausführenden Veranstaltungsleiter mitzuteilen.

6.2 Kommt der Auftraggeber seiner Mitteilungspflicht gem. Ziff. 7.1 nicht fristgerecht nach und können die Mängel aufgrund des Verhaltens des Auftraggebers nicht rechtzeitig, während oder bis zum Ende der Veranstaltung, behoben werden, können aus den festgestellten Mängeln keine Schadensersatzansprüche des Auftraggebers hergeleitet werden.

7. Gefahrübergang und Haftung

7.1 Bei Anlieferung von Waren und Leistungen hat der Auftraggeber diese zu prüfen. Im Falle von Reklamationen gilt Ziff. 6.

7.2 Mit Übernahme gem. Ziff. 7.1 der Lieferungen bzw. Sachleistungen nach Ziff. 3 dieser Bedingungen durch den Auftraggeber geht die Gefahr für Verlust, Beschädigung, Verminderung und Verschlechterung sowie Folgeschäden auf den Auftraggeber über.

7.3 Eine Haftung für mittelbare Personen-, Sach- und Vermögensschäden sowie Folgeschäden ist, soweit gesetzlich zulässig, ausgeschlossen.

8. Gewährleistung

Ansprüche des Auftraggebers wegen Fehlens zugesicherter Eigenschaften können nur dann hergeleitet werden, wenn die zugesicherten Eigenschaften von Mega-Kart in der Auftragsbestätigung ausdrücklich als solche bezeichnet werden. Ansonsten bestehen diesbezüglich keine Ansprüche des Auftraggebers.

9. Schriftform

Änderungen oder Ergänzungen sowie die Aufhebung auch nur einzelner Bestimmungen dieser Bedingungen bedürfen zu ihrer Verbindlichkeit der Schriftform. Dasselbe gilt im Hinblick auf dieses Schriftformerfordernis.

10. Teilwirksamkeit

Im Falle der Unwirksamkeit einzelner Vertragsbestimmungen bleibt die Wirksamkeit der übrigen Vertragsbestimmungen unberührt. Anstelle der unwirksamen vertraglichen Bestimmungen verpflichten sich die Vertragsparteien diese unverzüglich im Wege ergänzender Vereinbarungen durch eine solche schriftliche Abrede zu ersetzen, die dem Ergebnis der unwirksamen Bestimmungen wirtschaftlich am nächsten kommt.

11. Gerichtsstand

Unter Vollkaufleuten gilt für alle aus dem Vertragsverhältnis sowie über sein Entstehen und seine Wirksamkeit entstehenden Rechtsstreitigkeiten ausschließlich der Gerichtsstand Norderstedt.

12. Anwendbares Recht

Das Vertragsverhältnis unterliegt dem Recht der Bundesrepublik Deutschland.

Mega-Kart Norderstedt GmbH, In de Tarpen 101, 22848 Norderstedt

Stand 11/2022


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